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In manchen Medien wird laut über
dieses Thema nachgedacht.
Konkretes liegt jedoch nicht vor.
Unsere Haltung zu den Gerüchten ist klar:
Für uns als FCG-KdEÖ kann es ohne entsprechende
Ausbildung keine Verwendung im Exekutivbereich
geben. Aufnahmen zur Polizei sind nach wie vor nur
aufgrund der bekannten Aufnahmekriterien möglich. Wenn das Thema nicht so ernst wäre, könnte man ja humorvoll
einer Verschmelzung schon alleine wegen des Pensionsantrittes interessiert
entgegensehen.
Ein Versuch im Jahre 2005 im Bereich der Justiz schlug mit 2-3 ÖBBler fehl. Als Bezug nachzulesen in der APA-Aussendung v. 21.01.2012
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